Stand/Gültigkeit: 30.April 2020 (Internet)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für B2B:
I. Allgemeines - Geltungsbereich
1.Unternehmer im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen-gesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Werkleistungen einschließlich Wartungen, Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen, dies für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mit der 1.Bestellung nach Erhalt dieser Bedingungen erkennt der Kunde diese als verbindliche Regelung der Geschäftsbeziehung an und verzichtet auf die Anwendung eigener Verkaufsbedingungen. Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen unserer Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
II. Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen, Updates sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, sie dienen nur der Orientierung des Bestellers. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden.
3. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1.Es gelten die Preise am Tag der Bestellung und unter Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundeliegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
Unsere Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstiger gesetzlicher Abgaben inklusive Verpackung, jedoch ausschließlich Versandkosten und Transport, soweit nicht anders vereinbart. Transport, Fracht- und ggf. Versicherungskosten werden separat ausgewiesen, solange nichts anderes vereinbart wurde. Preisstellung ab Lager (Grundsätzlich gilt die Lieferung der Ware als EXW gem. INCOTERMS© 2010 verkauft). Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen.
2. Unsere Rechnungen sind sofort ab Empfang der Lieferung netto Kassa zu zahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind.
3. Der Kunde verpflichtet sich, 30% des Kaufpreises sofort bei Auftragserteilung (Zeitpunkt der unterschriebenen Auftragsbestätigung) und die restlichen 70% des Kaufpreises sofort bei Erhalt der Ware zu zahlen. Vorstehendes gilt, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Die Geltendmachung von Mängeln oder Minderungen berührt die Fälligkeit der übrigen Kaufpreiszahlung nicht. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe der jeweils üblichen Zinsen der Großbanken für nicht gedeckte Kontokorrentkredite zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Eingeräumte Rabatte, Boni oder Skonti sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgerechnet.
4. Für Verzugszeiten werden Zinsen in Höhe der jeweils üblichen Zinsen der Großbanken für nicht gedeckte Kontokorrentkredite verlangt. Das gilt auch im Eventualfall einer Stundung der Zahlung.
5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
6. Kommt ein Käufer mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen ( z.B. Beantragen eines Zahlungsaufschubs, Bankablehnung eines Einzugs, Beantragung eines Vergleiches, Zahlungseinstellung) werden sämtliche Forderungen fällig. Wir sind dann ferner berechtigt, vertragliche Leistungen, soweit diese noch nicht vollständig ausgeführt sind, bis zur restlosen Bezahlung zurückzustellen und/oder nur gegen Vorauszahlung oder erste Sicherheiten auszuführen. Wir sind weiter berechtigt, gelieferte Waren auf Kosten des Käufers zurückzuholen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Etwaige weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Die Aufrechnung ist nur von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
8. Bei Erstlieferungen behalten wir uns das Recht auf Vorauskasse der Gesamtrechnung vor. Erstkunden werden nicht auf Rechnung beliefert.
9. Bei Rücktritt von einem Auftrag sind die uns entstandenen Kosten in einer Pauschale von 30% vom Nettoumsatz auszugleichen.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer vorgenannten Pflicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware heraus zu verlangen. Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages, berechtigt - zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen -, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten und sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht. Wir sind berechtigt, Teillieferungen als besondere Geschäfte abzurechnen. Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht erfüllt oder treten beim Käufer andere Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden uns solche vor Vertragsabschluss vorhandene Umstände erst nachträglich bekannt, können wir unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte für die Dauer des Zahlungsrückstandes weitere Lieferungen aus demselben rechtlichen Verhältnis bis zur Tilgung der hieraus offenen Forderungen von Vorauszahlungen abhängig machen und / oder nach vergeblicher Mahnung mit Nachfristsetzung, ohne dass es einer Ablehnungsandrohung bedarf, die Restmenge ganz oder teilweise streichen und / oder von bestehenden Verträgen zurücktreten. Hieraus entstehen dem Käufer keine Rechte.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Abtretung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
V. Lieferfristen, Gefahrtragung
1. Sind wir durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung, nationales Lieferembargo, internationale Zollstreitigkeiten oder unvorhersehbare Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem unserer Lieferanten eingetreten – wie Betriebsstörungen, Verzögerung bei der Beförderung und nicht richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferanten an der Erfüllung unserer Lieferpflicht gehindert, verlängert sich die Lieferfrist – auch während eines bestehenden Lieferverzuges – in angemessener Weise.
2. Der Versand erfolgt auf eigene Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Für Beschädigungen während des Versands haften wir nicht. Bruchversicherung wird von uns nur auf Wunsch des Käufers gegen Barrechnung der Versicherungsgebühr abgeschlossen. Eine etwaige Gutschrift des Schadens erfolgt erst dann, wenn wir Deckung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten haben. Weitere Verpflichtungen werden von uns insoweit nicht übernommen. Unsere Lieferungen bei LED-Leuchtmittel-produkten werden ausnahmslos nur versichert versendet.
3. Der Warenempfänger verpflichtet sich der sorgfältigen Prüfung bei der Warenannahme. Beschädigungen an Verpackungen und Waren sind sofort auf den Speditionsunterlagen des Spediteurs ausdrücklich und schriftlich zu vermerken. Die Anzahl der Warenstücke sind zu prüfen und Abweichungen sind auf den Speditionsunterlagen des Spediteurs ausdrücklich und schriftlich zu vermerken. Eine Annahme der Ware „unter Vorbehalt“ gibt es nicht. Die Warenannahme ist ggf. abzulehnen und innerhalb 4 Tagen schriftlich der Firma HGH Handelsagentur Günter Hörtnagl zu melden. Beachten Sie, wird der Schaden bzw. die fehlende Anzahl der Packstücke nicht bei der Annahme vermerkt, gefährden Sie den Anspruch auf Kostenübernahme des Schadens durch die Transportversicherung und die HGH Handelsagentur Günter Hörtnagl lehnt jegliche Gewähr, Herstellergarantie und Haftung ab.
4. Lieferzeitangaben werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Lieferverzug hat der Käufer uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Bei Lieferverzug oder durch uns verschuldeter, nachträglicher Unmöglichkeit der Leistung, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz vor oder bei unserer Firmenleitung oder leitenden Angestellten grobe Fahrlässigkeit oder ein Haftungsausschluss ist aus sonstigen Gründen gesetzlich nicht zulässig.
.VI. Gewährleistung
Wir bestätigen, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung, Deklaration und Warenspezifikation den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware bei LED-Leuchtmitteln; 1 Jahr bei Bio-Einweggeschirr, da hierbei aufgrund der Beschaffenheit der Ware die gewöhnliche Nutzungsdauer kürzer ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellt daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.
Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei vorliegenden Mängeln – auch bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften – leisten wir Gewähr wie folgt:
1. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Empfang der Ware, schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
2. Bei berechtigten Beanstandungen bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern einwandfreie Ersatzware. Dem Käufer steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn wir eine uns gesetzte Nachfrist für die Behebung eines von uns anerkannten Mangels durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Bei anerkannten Fehlmengen können wir nach unserer Wahl die Fehlmenge nachliefern, oder eine entsprechende Gutschrift erteilen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanleitungen. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Nicht-Instandsetzungen des Käufers oder von uns nicht eingeschalteter Dritte entstehen.
4. Der Um- und Einbau von LED-Röhren, LED-Dimmer oder LED-Vorschaltgeräte oder LED-Trafos muss vom Fachmann vorgenommen werden, wir haften nicht für Einbaufehler.
5. Für verbesserte oder ausgetauschte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist von neuem zu laufen, endet jedoch jedenfalls 6 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.
VII. Herstellergarantie
Die freiwillige Hersteller-Garantie gilt nur für Produkte, die für ihren „beabsichtigten“ Zweck und “unter normalen Gebrauchsbedingungen“ verwendet werden und gilt nur für unsere LED-Leuchtmittelprodukte:
Voraussetzungen: Einhaltung der Betriebsbedingungen laut Angabe auf den Produkten und deren Verpackung UND eine Umgebungstemperatur, die den Gebrauchstemperaturbereich von -20 °C bis +30°C (für LED-Röhren: -20 °C bis + 35 °C) niemals überschreitet UND eine relative Luftfeuchtigkeit in der Installation und Lagerung, die 80 % RH bzw. gegebenenfalls die maximale Luftfeuchtigkeit laut IP-Rating des Produkts niemals überschreitet UND Schaltzyklen, die die im Produktdatenblatt angegebene Höchstzahl nicht überschreiten UND Betrieb der Produkte in einer elektrischen Installation mit Spannungsschwankungen von höchstens +/-10% von 230V UND es müssen die für den Betrieb von LED-Leuchtmitteln vorgeschriebenen LED-Dimmer, LED-Vorschaltgeräte und LED-Trafos verwendet werden, die von einem Fachbetrieb installiert worden sind UND mindestens 10 mm Luftraum beim Deckeneinbau zur Gewährleistung der konstanten Wärmeableitung eingehalten werden. LED-Leuchtmittel mit Schraubgewinde (z.B. E14 und E27) müssen im ausgeschalteten Zustand normal fest eingedreht werden. Die Garantiezeit wird auf der Rechnung für jedes Produkt einzeln angegeben. Gemäß den Garantiebestimmungen wird dem Käufer die Garantie für die angegebenen Zeiträume in Jahren bzw. Stunden eingeräumt; dabei ist der zuerst eintretende Zeitpunkt maßgeblich. Die Garantie ist bei der HGH Handelsagentur Günter Hörtnagl geltend zu machen und erfolgt nach den Bestimmungen des Produktherstellers.
Bei unseren Bio-Einweggeschirrprodukten gilt: Über die Gewährleistung von 1 Jahr hinaus, gewähren wir keine eigenen Garantien.
VIII. Rücklieferungen, Produktrücknahmen, Austausch und Auftragsstornierungen
1. Bei Waren-Rücknahme von Serienprodukten bringen wir 30% des Einzelpreises in Abzug. Die Rücktransportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Einzelwerten unter 200,- EUR wird zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von 40€ in Verrechnung gebracht.
2. Beschädigte Rückware wird am Lager nicht angenommen und zur Gutschrift abgelehnt.
3. Sonder- und Objektanfertigungen, sowie Änderungen an Serienprodukten sind vom Umtausch, Rücknahme bzw. Auftragsstornierung ausgenommen.
IX. Allgemeine Haftung
1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen – insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, z.B. wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus Verschulden bei Vertragsabschluss aus unerlaubter Handhabung, sind ausgeschlossen, es sei denn es liegt unsererseits Vorsatz vor oder grobe Fahrlässigkeit oder ein Haftungsausschluss ist aus sonstigen gesetzlichen Gründen nicht zulässig.
2. Kann im Einzelfall – auch in Fällen von Punkt V Abs.3. – bei grober Fahrlässigkeit oder auch ohne grobes Verschulden die Haftung nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt werden, ist die Haftung stets beschränkt auf den nachgewiesenen Schaden, max. jedoch 10% unseres Verkaufspreises der Ware, aus deren Lieferung oder Nichtlieferung die Ansprüche resultieren. ) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
X. Schlussabstimmungen
1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 6410 Telfs.
2. Die Vertragserfüllung seitens des Verkäufers steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen (Re-) Exportbestimmungen, insbesondere keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen, entgegenstehen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz- oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
4. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl auf der Rechnung als auch auf Preislisten, Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen und Angeboten bleiben dem Verkäufer vorbehalten.
5. Alle Urheberrechte und andere Rechte wie Vervielfältigung, Nachahmung und Wettbewerb auf sämtliche Abbildungen, Texte, Software, Websitedesign und andere Materialien sind Eigentum der Firma „HGH Handelsagentur Günter Hörtnagl“ und die Verwendung von Produktfotos (LED-Leuchtmittel- und Bio-Einweggeschirr-Fotos) ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist ausdrücklich untersagt.
Bei widerrechtlicher Verwendung behält sich „HGH Handelsagentur Günter Hörtnagl“ vor, Nutzungsentgelt für den Zeitraum der Nutzung zu erheben. Das Rechtsmittel, eine Unterlassungsklage bei Gericht einzubringen, bleibt unbeschadet.
AGB Stand: 15.11.2019 vers. 19-02